Privatgutachten
/ Gerichtsgutachten
Als selbständiger, vom TÜV Rheinland
ausgebildeter und geprüfter
Sachverständiger für Schimmelpilzbildung, -bewertung und -beseitigung
bin ich bei der Erstellung von Gutachten und
Untersuchungsberichten der Neutralität und
der Unabhängigkeit
verpflichtet.
Die Schäden und die Mängel werden vor Ort
gründlich untersucht und dokumentiert. Im
Untersuchungsbericht und den Gutachten werden
die Ursachen für den Schimmelpilzbefall
leicht verständlich aufgezeigt.
Gutachten für Eigentümer,
Mieter, Hausverwaltungen und Juristen
Privatgutachten (Parteiengutachten) dienen der Feststellung des Sachstands und der
Vorbereitung eventueller Gerichtsverfahren.
Stellungnahmen
zu anderen Gutachten
Die Erstellung eines Gutachtens kann sich auch auf die
Überprüfung durch andere Sachverständige erstellte
Gutachten beziehen.
Das Honorar
Das Honorar für Schimmelpilz-Untersuchungen
und Gutachten kann erstattungsfähig sein, wenn es in einem
direkten Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und dem
Auftraggeber die notwendige Sachkenntnis zur Darstellung des
Sachverhaltes bzw. Lösung des Problems fehlt. Durch
das Angebot von pauschalen Honoraren und Preisen für
die Schimmelpilz-Untersuchungen sind die Kosten für
Untersuchungen, Laboruntersuchungen und Gutachten
transparent und kostengünstig. Siehe
- Preisliste |
Mediation
- statt Gerichtsverfahren
Schimmelpilz- und Wasserschäden
beeinträchtigen die Qualität und Nutzung von
Wohnungen. Es kommt wegen gegenseitiger
Anschuldigungen häufig zum Streit zwischen dem Mieter
und Vermieter und am Ende zu Gerichtsverfahren. Häufig ist diese Eskalation nicht nötig.
Die Ursachen für Schimmelpilz in
Wohnräumen sind vielfältig. Oft gibt es mehrere Gründe für
das Wachstum von Schimmelpilz, zum Beispiel:
- Unzureichendes Weglüften der
eingebrachten Feuchtigkeit (Duschen, Waschen, Kochen und
Atmen).
- Kondensation der Raumluft an kalten
Stellen (z.B. an Wänden und Fenstern)
- Durchdringung des Mauerwerks mit Feuchte
von außen (z.B. undichte Dachrinne, Leck an der
Wasserleitung, aufsteigende Mauerfeuchte, usw.)
In vielen Fällen lassen sich
Schimmelpilzprobleme mit verhältnismäßig geringem Aufwand beheben und
das Problem in der
Zukunft vermeiden. Durch die Mediation zwischen den Parteien
können Wege aufgezeichnet werden, wie die Probleme ohne
großen Streit gelöst werden können.
Ein wesentlicher Teil der
Schimmelpilz-Beratung konzentriert sich deshalb auf
die Lösung des Problems, das zur Bildung von
Schimmelpilz geführt hat.
Dieser Weg vermeidet Stress und spart unnötige
Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen. |